Steuer-Guide DACH 2026

Prop Firm Steuer: was bleibt vom Payout in DE, AT, CH?

Wenn du als Trader aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz Payouts von einer Prop-Firma erhältst — Apex, Topstep, MyFundedFutures, FundedNext und Co. — bist du steuerpflichtig. Hier ist der vollständige Guide für 2026: rechtliche Einordnung, Freigrenzen, abzugsfähige Betriebsausgaben, plus interaktiver Rechner mit aktuellen Steuersätzen.

Stand: Mai 2026 · Recherchiert mit offiziellen Quellen (BMF DE/AT, ESTV CH, BFH/VwGH/BGer)

⚠️ Wichtiger Hinweis: Rechts-Unsicherheit und keine Steuerberatung

Eine höchstrichterliche Leitentscheidung zu Prop-Firm-Payouts existiert in keinem der drei Länder (Stand Mai 2026). Die hier dargestellte Einordnung folgt der herrschenden Verwaltungspraxis und analoger BFH-/VwGH-Rechtsprechung (insbesondere BFH X R 8/21 zum Online-Poker), ist aber im konkreten Einzelfall nicht abschließend geklärt. Erst Steuerbescheide, Einsprüche oder Finanzgerichts-Verfahren werden die Linie zementieren.

Dieser Guide ist kein Ersatz für individuelle Steuerberatung. Die Einordnung deiner konkreten Tätigkeit (Gewerbe §15/§23 vs. sonstige Einkünfte §22 Nr. 3/§29 Z 3 vs. übriges Einkommen Art. 16 DBG) hängt von Faktoren ab, die nur ein Steuerberater im Mandat sauber beurteilen kann: Häufigkeit, Volumen, Wiederholungsabsicht, parallele Erwerbstätigkeit, weitere Einkünfte, Vertragsstruktur der Prop-Firma. Bei jährlichen Payouts ab ~1.000€ empfehlen wir dringend ein Erstgespräch mit einem Steuerberater (~150-300€) — es lohnt sich faktisch immer.

propfirmen.de übernimmt keine Haftung für die Anwendung der hier dargestellten Informationen. Wir sind keine Steuerberater; alle Inhalte ohne Gewähr; verbindlich nur dein eigener Steuerberater, das zuständige Finanzamt bzw. die Steuerverwaltung deines Kantons.

Steuer-Rechner: dein Netto-Payout

Wähle dein Land und gib deine Werte ein — Rechner aktualisiert sich live. Die Annahme: Sim-Funded-Payout im Standardfall als Gewerbe (DE §15 / AT §23) bzw. selbständiger Erwerb (CH Art. 18 DBG) versteuert.

Wichtig: Orientierungs-Rechner, keine verbindliche Steuerberatung. Effektivsteuersätze hängen von Familienstand, weiteren Einkünften, Sonderausgaben, Behindertenpauschalen u.v.m. ab. Bei Payouts >1.000€/Jahr: Steuerberater konsultieren.

Wie werden Prop-Firm-Payouts steuerlich behandelt? (Überblick 2026)

Die einhellige Praxis-Meinung in DACH-Fachpublikationen ordnet regelmäßige Prop-Firm-Tätigkeit als betriebliche Einkünfte ein — nicht als „sonstige Einkünfte" oder „übriges Einkommen", wie viele Trader-Foren behaupten. Die rechtliche Begründung folgt aus den Tatbestandsmerkmalen Selbständigkeit + Nachhaltigkeit + Gewinnerzielungsabsicht + Marktbeteiligung:

  • Selbständigkeit: du arbeitest auf eigenes wirtschaftliches Risiko (Eval-Gebühren, kein Arbeitsvertrag, kein Weisungsrecht).
  • Nachhaltigkeit: bereits die zweite Eval/Wiederholung erfüllt die Wiederholungsabsicht — kein „gelegentliches" Spiel.
  • Gewinnerzielungsabsicht: Trading wird zum Geld-Verdienen betrieben, keine Liebhaberei.
  • Marktbeteiligung: du bietest deine Dienstleistung (Trading-Performance) am Markt an.

Genau diese Kriterien hat der Bundesfinanzhof in den Online-Poker-Urteilen (BFH X R 43/12 v. 16.09.2015; X R 8/21 v. 22.02.2023) für strukturell vergleichbare Tätigkeiten als gewerblich qualifiziert — entscheidend ist die strukturelle Vergleichbarkeit mit einem Berufsspieler/Gewerbetreibenden (Planmäßigkeit, Marktnutzung, Zeit-/Geldbudget).

🇩🇪 Deutschland: §15 EStG (Gewerbe) als Standard, §22 Nr. 3 als seltene Ausnahme

Für die weit überwiegende Mehrheit der DE-Prop-Trader gilt: Sim-Funded-Payouts sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG). Konsequenzen:

  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt deiner Gemeinde (Formular GewA1, ~10-50€). Das Finanzamt schickt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Gewinnermittlung — keine doppelte Buchführung nötig, solange Umsatz < 800.000€/Jahr und Gewinn < 80.000€/Jahr (§141 AO).
  • Anlage G in der Steuererklärung (NICHT Anlage SO!) plus Anlage EÜR.
  • Betriebsausgaben (§4 Abs. 4 EStG): Aktivierungs-/Reset-Gebühren, Plattform-Abos, Datenfeeds, Hardware (AfA), anteiliges Internet, Fachliteratur, Coaching.
  • Verlustverrechnung nach §10d EStG: voller Ausgleich mit anderen Einkunftsarten, unbegrenzter Vortrag bis 1 Mio€.
  • Gewerbesteuer (§11 GewStG): Freibetrag 24.500€ für natürliche Personen, Messzahl 3,5%, Hebesatz gemeindeabhängig. Anrechnung auf ESt nach §35 EStG: bis Hebesatz ~400% effektive Gewerbesteuer-Last praktisch null — bei Hebesätzen 480-500% (München, Köln) bleibt eine kleine Restbelastung.
  • Umsatzsteuer: bei US-Anbietern Reverse-Charge §3a Abs. 2 UStG → keine deutsche USt fällig. Bei Kleinunternehmerregelung §19 UStG (2025: bis 25.000€ Umsatz Vorjahr / 100.000€ laufendes) entfällt USt-Erfassung ganz; bei Überschreitung: USt-IdNr. erforderlich, ZM-Meldungen bei EU-Empfängern (bei US-Empfängern nicht).

§22 Nr. 3 EStG („sonstige Einkünfte aus Leistungen") als Ausnahme: nur wenn die Tätigkeit nachweisbar gelegentlich/nicht-nachhaltig ist — eine einzige bestandene Eval pro Jahr, keine Wiederholungsabsicht, keine Trader-Routine. Wer das vertritt: 256€-Freigrenze, KEIN allgemeiner Verlustabzug (§22 Nr. 3 Sätze 3+4 sperren Verluste in eigene Schublade), Anlage SO Zeilen 10-13. Vorsicht: Bei mehr als zwei Payouts pro Jahr stuft das Finanzamt diese Einordnung praktisch sicher um — dann mit Nachzahlungen + Säumniszuschlägen.

Einkommensteuer-Tarif 2026 (BMF, §32a EStG i.d.F. Steuerfortentwicklungsgesetz):

Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatz
bis 12.348€0% (Grundfreibetrag)
12.349 – 17.799€14% bis ~24% (linear progressiv)
17.800 – 69.878€~24% bis 42% (linear progressiv)
69.879 – 277.825€42% (Spitzensatz)
ab 277.826€45% („Reichensteuer")

Solidaritätszuschlag 2026: 5,5% der festgesetzten ESt — Freigrenze 20.350€ ESt (Einzelveranlagung) bzw. 40.700€ (Zusammenveranlagung), Milderungszone bis ~33.500€ ESt. Kirchensteuer: 8% (BW, BY) bzw. 9% (Rest) der ESt — nur bei Kirchenmitgliedschaft.

Update Termingeschäfte: die berüchtigte 20.000€-Verlustverrechnungs-Grenze des §20 Abs. 6 S. 5 EStG wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 rückwirkend abgeschafft (BFH VIII B 113/23 hatte Verfassungswidrigkeit moniert). Aktueller Stand: Termingeschäfts-Verluste voll mit Termingeschäfts-Gewinnen verrechenbar. Relevant nur bei Live-Funded auf eigenem Brokerage-Konto.

🇦🇹 Österreich: §23 EStG (Gewerbebetrieb) als Standard, plus GSVG-Pflicht

Analog zu Deutschland ordnet die österreichische Steuerlandschaft Prop-Firm-Payouts überwiegend als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§23 EStG 1988) ein. §29 Z 3 EStG („sonstige Leistungen") ist gesetzlich auf gelegentliche Vermittlungen und Vermietung beweglicher Gegenstände beschränkt — taxative Auflistung, Prop-Trading fällt rechtlich-systematisch nicht darunter.

  • Gewerbeanmeldung über das USP/GISA als freies Gewerbe („sonstige Dienstleistung") — keine WAG-/FMA-Konzession nötig, weil kein Kundengeld gehandelt wird. Anmeldegebühr ~80€.
  • Steuererklärung: Formular E1 + Beilage E1a für betriebliche Einkünfte. Einnahmen-Überschuss-Rechnung. FinanzOnline-Pflicht.
  • Betriebsausgaben §4 Abs. 4 EStG: identisch zu DE — Aktivierungen, Plattformen, Datenfeeds, Hardware via AfA, anteiliges Internet.
  • Sozialversicherung — KEY POINT FÜR AT: GSVG-Pflichtversicherung über die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) automatisch ab 6.613,20€ Gewinn/Jahr, auch ohne Gewerbeanmeldung. Du wirst als Neuer Selbständiger (§2 Abs. 1 Z 4 GSVG) erfasst. Beitragssatz ~26,8% vom Gewinn (PV 18,5% + KV 6,8% + Unfall fix + SV 1,53%). Meldepflicht binnen 8 Wochen nach Steuerbescheid, sonst 9,3% Strafzuschlag.
  • Verlustverrechnung: bei §23 voller horizontaler/vertikaler Verlustausgleich, unbegrenzter Vortrag seit Veranlagung 2016 (Voraussetzung: ordentliche E-A-Rechnung).
  • Investitionsfreibetrag (IFB): 10% der Anschaffungskosten, für Investitionen November 2025 – Dezember 2026 erhöht auf 20% (Wirtschaftsstandortgesetz), Öko-IFB 22%. Voraussetzung: Nutzungsdauer ≥4 Jahre — für Trading-PCs (ND 3 Jahre) leider raus, aber Monitor-Setup mit ND 5 Jahre fähig.

§29 Z 3 EStG („sonstige Leistungen") als Ausnahmefall: nur bei nachweislich rein gelegentlicher Einzelaktivität. Freigrenze: 220€ pro Jahr (NICHT 730€ — das ist die Veranlagungsfreigrenze für Lohnsteuerpflichtige mit Nebeneinkünften, §41 Abs. 3 EStG). Verluste sind weder ausgleichsfähig noch vortragbar — starker Grund für die §23-Einordnung.

Einkommensteuer-Tarif 2026 (WKO/BMF, Inflationsanpassung +1,733%):

Steuerbares EinkommenGrenzsteuersatz
bis 13.539€0%
13.539 – 21.992€20%
21.992 – 36.458€30%
36.458 – 70.365€40%
70.365 – 104.859€48%
104.859 – 1.000.000€50%
>1 Mio€55% (befristet bis 2029)

🇨🇭 Schweiz: Art. 18 DBG (selbständiger Erwerb), KS 36 ist NICHT direkt anwendbar

Häufiger Irrtum auf Trader-Foren: Schweizer private Kapitalgewinne (Art. 16 Abs. 3 DBG) sind steuerfrei — also seien auch Prop-Payouts steuerfrei. Falsch. Bei Sim-Funded handelt der Trader keine eigenen Wertschriften; er erbringt eine Dienstleistung (Performance erzeugen) gegen Erfolgsvergütung des Anbieters. Es liegt also kein privater Kapitalgewinn vor.

Die einschlägige Einordnung ist Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit nach Art. 18 DBG bzw. übriges Einkommen nach Art. 16 Abs. 1 DBG. Ordentliche Einkommensteuer auf Bund + Kanton + Gemeinde (drei Ebenen), plus AHV/IV-Pflicht ab Schwellenwert.

  • Direkte Bundessteuer (DBG): Spitzengrenzsatz 11,5%.
  • Kantonale + kommunale Steuer: stark variabel. Spitzengrenzsätze (Bund+Kanton+Gemeinde, Single, Hauptort): ZH ~40%, GE ~44%, BE ~41%, ZG ~22%, SZ ~20-24%.
  • AHV-Pflicht: ab Nebenerwerbs-Schwelle von 2.500 CHF/Jahr Anerkennung als Selbständigerwerbender. Beitragssatz Selbständige: ~10,0% (AHV + IV + EO) auf das deklarierte Nettoeinkommen. Degressive Skala bei kleinen Einkommen.
  • Werbungskosten-Pauschale Nebenerwerb (mehrere Kantone, z.B. SO, TG): 20% der Nettoeinkünfte, min. 800 CHF, max. 2.400 CHF. Alternativ tatsächliche Kosten nachweisen.
  • KS 36 (Kreisschreiben gewerbsmäßiger Wertschriftenhandel) ist bei Sim-Funded NICHT direkt anwendbar — der Trader handelt keine eigenen Wertschriften. Die 5 Kriterien (Haltedauer, Volumen, Anteil am Nettoeinkommen, Fremdfinanzierung, Derivate-Hedging) werden aber analog herangezogen, wenn die Steuerverwaltung beurteilen muss, ob Hobby oder selbständiger Erwerb.

Live-Funded: hier liegt der echte CH-Vorteil! Wenn du ein eigenes Brokerage-Konto (auf deinen Namen, eigene Wertschriften) tradest, fallen realisierte Kursgewinne unter Art. 16 Abs. 3 DBG = privater Kapitalgewinn = steuerfrei — solange du nicht als gewerbsmäßiger Wertschriftenhändler nach KS 36 eingestuft wirst. Die 5 Kriterien des Kreisschreibens müssen kumulativ erfüllt sein, damit die Steuerfreiheit greift:

  1. Haltedauer ≥ 6 Monate der Wertschriften
  2. Transaktionsvolumen (Käufe + Verkäufe) ≤ 5× Bestand zu Jahresbeginn
  3. Realisierte Kapitalgewinne < 50% des Nettoeinkommens
  4. Keine Fremdfinanzierung der Anlagen
  5. Derivate nur zur Absicherung eigener Positionen

Wer als Daytrader/Scalper aktiv ist, verletzt fast immer Kriterium 1 (Haltedauer) und meist Kriterium 5 (Derivate). Dann wird die Tätigkeit als selbständiger Erwerb behandelt — Kapitalgewinne sind dann nicht mehr steuerfrei. Praxis-Tipp: ein Steuerruling bei deiner Wohnsitzgemeinde einholen — Standard-Pfad in der CH, kostengünstig und schafft Rechtssicherheit.

Bei US-Prop-Firms: keine US-Quellensteuer auf reine Service-Vergütung an Nicht-US-Personen (W-8BEN-Pflicht beim Onboarding). Doppelbesteuerung CH-USA spielt für Prop-Payouts praktisch keine Rolle.

Sim-Funded vs. Live-Funded — der entscheidende Unterschied

Fast alle Futures-Prop-Firmen arbeiten mit Sim-Funded-Accounts: Apex, Topstep, MyFundedFutures, FundedNext, Bulenox, TickTickTrader, und etwa 95% des Marktes. Du tradest auf simulierten Konten, der Anbieter zahlt aus seinem Profit-Pool aus (gespeist v.a. aus Aktivierungs- und Subscription-Gebühren). Keine Brokerage-Beziehung. Steuerlich: Einkünfte aus Gewerbe/selbständigem Erwerb — in DE/AT/CH. Alle Anbieter findest du in unserer Vergleichsmatrix.

Eine wachsende Minderheit bietet Live-Funded-Accounts: Phidias Propfirm (über Dorman), DayTraders.com S2L, Topstep LFA, Apex Live-Pfad. Hier sind zwei Sub-Varianten zu unterscheiden:

  • Account auf deinen Namen: regulärer Brokerage-Account, du bist Konto-Inhaber. In DE: potenziell §20 EStG (Abgeltungsteuer 25% + Soli + ggf. KirSt) mit Termingeschäfts-Sonderregeln. In CH: potenziell steuerfreier privater Kapitalgewinn (Art. 16 Abs. 3 DBG) solange KS 36 nicht verletzt — der GROSSE CH-Vorteil.
  • Account auf den Namen der Prop-Firma: du erhältst nur einen Profit-Anteil. Wieder Gewerbe-/selbständige Einkünfte — wie bei Sim-Funded.

Konkret: kläre vor dem Pass-Erreichen mit dem Anbieter, auf welcher rechtlichen Basis dein Account läuft. Idealerweise mit Steuerberater abklären.

Praxis-Checkliste für DACH-Trader

  1. Belege ab Tag 1 sammeln — auch wenn du noch keinen Payout hast. Aktivierungs-Gebühren der Eval-Phase sind Betriebsausgaben/Werbungskosten.
  2. Trading-Tagebuch führen: nicht nur PnL, sondern auch Datum + Betrag jeder Payout-Auszahlung, in USD und gewähltem EUR-/CHF-Kurs.
  3. Separates Bankkonto für Prop-Payouts (z.B. Wise, Revolut) — erleichtert Nachweis enorm.
  4. Gewerbeanmeldung rechtzeitig (DE/AT) — bei regelmäßigen Payouts nicht warten bis das Finanzamt fragt. Anmeldung ist günstig, Nachzahlung mit Säumniszuschlägen teuer.
  5. Bei jährlichen Payouts ab 1.000€: Steuerberater-Erstgespräch. Kostet 150-300€, spart in der Regel ein Vielfaches.
  6. Verlustjahre erklären — wer im Jahr nur Eval-Gebühren bezahlt aber keinen Payout schafft, kann den Verlust für Folgejahre vortragen (bei §15/§23 voll).
  7. AT: GSVG-Meldung binnen 8 Wochen nach Steuerbescheid bei Gewinn > 6.613€, sonst 9,3% Strafzuschlag.
  8. CH: Steuerruling bei deiner Gemeinde einholen — schafft Rechtssicherheit ex ante.

Häufige Fragen

Sind meine Prop-Firm-Payouts Gewerbe (§15 EStG) oder sonstige Einkünfte (§22 Nr. 3)?
In den allermeisten Fällen: Gewerbe. Die Verwaltungspraxis und die BFH-Logik aus dem Online-Poker-Urteil X R 8/21 (22.02.2023) wenden auf strukturell vergleichbare Tätigkeiten die Gewerbe-Kriterien an: Selbständigkeit, Nachhaltigkeit (Wiederholungsabsicht — schon eine zweite Eval reicht), Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Wer regelmäßig Evaluations bezahlt und monatliche Payouts erhält, erfüllt das. Konsequenz: Gewerbeanmeldung nach §14 GewO, EÜR + Anlage G in der Steuererklärung (nicht Anlage SO), Gewerbesteuer ab 24.500€ Gewinn (mit §35 EStG-Anrechnung praktisch oft 0 bei niedrigen Gemeinde-Hebesätzen). §22 Nr. 3 ist nur eine seltene Ausnahme — eine einzige bestandene Eval pro Jahr ohne Wiederholungsabsicht. Eine höchstrichterliche BFH-Entscheidung speziell zu Prop-Firms existiert bislang nicht — Rechtslage ist tendenziös, aber nicht final geklärt.
Brauche ich wirklich eine Gewerbeanmeldung — auch als Nebenberufler?
Ja, sobald deine Tätigkeit die Gewerbe-Kriterien erfüllt (siehe Frage 1). Nebenberuflichkeit ändert daran nichts. Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt deiner Gemeinde mit Formular GewA1 (Online oder vor Ort), Kosten ~10-50€. Konsequenzen: das Finanzamt schickt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung; du wählst Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Gewinnermittlungsart und ggf. die Kleinunternehmerregelung §19 UStG (2025: bis 25.000€ Umsatz Vorjahr / 100.000€ laufendes). Achtung: Bei US-Anbietern greift Reverse-Charge §3a Abs. 2 UStG — keine deutsche USt fällig, aber ggf. USt-IdNr. erforderlich.
Welche Werbungskosten/Betriebsausgaben kann ich absetzen?
Bei §15 als Betriebsausgaben (§4 Abs. 4 EStG): Aktivierungs- und Reset-Gebühren (voll), Plattform-Abos (Rithmic, Tradovate Lifetime, TradingView), Marktdaten-Lizenzen (CME, NYMEX), Hardware via AfA (3 Jahre PC, 8 Jahre Monitore), anteiliges Internet (30-50% Trading-Anteil), Fachliteratur, Coaching/Kurse, Steuerberater-Anteil für Trading-Teil. Bei §22 Nr. 3 (Ausnahmefall) sind es Werbungskosten — ABER: §22 Nr. 3 Satz 3 EStG verbietet einen Verlust, d.h. Werbungskosten nur bis Höhe der Einnahmen abziehbar, der Rest verfällt nicht in den allgemeinen Verlustabzug §10d.
Was gilt für die Verlustverrechnung bei Termingeschäften — die 20.000€-Grenze?
Die berüchtigte 20.000€-Grenze des §20 Abs. 6 Satz 5 EStG wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 (BGBl. 05.12.2024) rückwirkend abgeschafft — in allen offenen Fällen. Hintergrund: BFH VIII B 113/23 (AdV, 07.06.2024) hatte verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet; BFH VIII R 11/24 (28.03.2025) erklärte die offenen Verfahren für erledigt. Aktueller Stand: Termingeschäfts-Verluste voll mit Termingeschäfts-Gewinnen verrechenbar, keine Sondergrenze. Relevant nur, wenn Live-Funded auf eigenem Brokerage-Konto getradet wird — bei Sim-Funded greift §20 EStG ohnehin nicht (keine Kapitaleinkünfte des Steuerpflichtigen).
Was ist mit Verlusten beim Prop-Trading?
Bei §15 (Gewerbe): voller Verlustausgleich im Jahr, vertikaler Ausgleich mit anderen Einkunftsarten, Verlustvortrag nach §10d EStG bis 1 Mio€ unbegrenzt (darüber 60%-Mindestbesteuerung). Wer 2026 nur Eval-Gebühren bezahlt aber keinen Payout schafft, kann den Verlust deklarieren und in Folgejahren mit Trading-Gewinnen ODER mit anderen Einkünften verrechnen. Bei §22 Nr. 3 (Ausnahmefall): Spezialfalle — §22 Nr. 3 Sätze 3+4 EStG sperren Verluste in eine eigene Schublade; nur intern mit künftigen/vergangenen §22 Nr. 3-Einkünften verrechenbar, kein allgemeiner Vortrag, keine Verrechnung mit Gehalt. Wenn du nächstes Jahr aufhörst zu traden, ist der Verlust verloren — starker Grund mehr für die §15-Einordnung.
Was sind die Einkommensteuer-Tarife 2026 in DE/AT?
Deutschland 2026 (BMF, §32a EStG i.d.F. Steuerfortentwicklungsgesetz): Grundfreibetrag 12.348€, Eingangsgrenzsatz 14% ab 12.349€, lineare Progression bis 42% ab 69.879€, Reichensteuer 45% ab 277.826€. Solidaritätszuschlag-Freigrenze 2026: 20.350€ ESt (Einzelveranlagung), 40.700€ (Zusammenveranlagung) — darunter kein Soli, darüber Milderungszone bis ~33.500€. Österreich 2026: Grundfreigrenze 13.539€ (0%), dann 20%/30%/40%/48%/50%/55% (Spitzensatz nur >1 Mio€, befristet bis 2029). Inflationsanpassung gegenüber 2025: +1,733%.
Gibt es in Österreich eine Sozialversicherungs-Pflicht für Prop-Trader?
Ja — und das ist wichtig: GSVG-Pflichtversicherung über die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) automatisch ab 6.613,20€ Gewinn/Jahr (Stand 2025/2026), auch ohne formelle Gewerbeanmeldung. Du wirst als Neuer Selbständiger erfasst (§2 Abs. 1 Z 4 GSVG). Meldepflicht binnen 8 Wochen nach Steuerbescheid — sonst 9,3% Strafzuschlag. Beitragssatz insgesamt rund 26,8% vom Gewinn (Pensionsversicherung 18,5% + Krankenversicherung 6,8% + Unfall fix + Selbständigenvorsorge 1,53%). Diese Beiträge sind wiederum als Betriebsausgaben abziehbar — aber sie schlagen substanziell ins Netto.
Wie funktioniert das in der Schweiz — sind Prop-Payouts da steuerfrei?
Nein, Sim-Funded-Payouts sind in der CH nicht steuerfrei. Häufiger Irrtum auf Trader-Foren: Schweizer private Kapitalgewinne (Art. 16 Abs. 3 DBG) sind steuerfrei — ABER nur bei eigenem Wertschriften-Trading, nicht bei Sim-Funded (du handelst KEINE eigenen Wertschriften, du erbringst eine Dienstleistung gegen Erfolgsvergütung). Einordnung: Selbständiger Erwerb nach Art. 18 DBG oder ggf. übriges Einkommen nach Art. 16 DBG. Ordentliche Einkommensteuer Bund + Kanton + Gemeinde, plus AHV-Pflicht ab 2.500 CHF/Jahr Nebenerwerb. Live-Funded auf echtem eigenem Brokerage-Konto: kann unter privaten Kapitalgewinn (steuerfrei) fallen — solange das Kreisschreiben ESTV Nr. 36 (5 Kriterien gewerbsmäßiger Wertschriftenhandel) nicht verletzt wird.
Was sind die 5 Kriterien für gewerbsmäßigen Wertschriftenhandel in der CH (KS 36)?
Eidgenössische Steuerverwaltung Kreisschreiben Nr. 36 (27.07.2012) — alle 5 müssen kumulativ erfüllt sein, damit private Vermögensverwaltung (steuerfrei) bejaht wird: (1) Haltedauer ≥ 6 Monate, (2) Transaktionsvolumen ≤ 5× Bestand zu Jahresbeginn, (3) realisierte Kapitalgewinne < 50% des Nettoeinkommens, (4) keine Fremdfinanzierung, (5) Derivate nur zur Absicherung eigener Positionen. Wer eines dieser Kriterien verletzt, gilt potenziell als gewerbsmäßiger Wertschriftenhändler — Kapitalgewinne sind dann nicht mehr steuerfrei. Wichtig: KS 36 ist nur bei eigenem Brokerage-Konto relevant, NICHT für Sim-Funded (kein eigener Wertschriftenhandel).
Wie rechne ich USD-Payouts in EUR/CHF um?
Bei Zufluss-Prinzip (§11 EStG DE / analog AT/CH): Tageskurs der Auszahlung verwenden — EZB-Referenzkurs oder Tagesmittelkurs der Hausbank. Bei vielen Payouts pro Jahr wird oft der amtliche BMF-Jahresdurchschnittskurs akzeptiert. Für 2026 grob: 1 USD ≈ 0,93 EUR und ≈ 0,87 CHF (variiert). Bei großen Beträgen konservativ tageskurs-basiert dokumentieren — das Finanzamt akzeptiert beide Verfahren, verlangt aber Konsistenz innerhalb eines Jahres.
Was passiert, wenn ich Payouts nicht in der Steuererklärung angebe?
Steuerhinterziehung nach §370 AO (DE) / §33 FinStrG (AT) — Vorsatz reicht, Höchststrafen bis 10 Jahre Freiheitsstrafe + Geldstrafe in Höhe der verkürzten Beträge. Selbstanzeige nach §371 AO / §29 FinStrG ist möglich, aber nur solange das Finanzamt noch keine Kenntnis hat. Ab Veranlagungsjahr 2026 greift in der EU schrittweise DAC8 — automatischer Informationsaustausch von Krypto-Asset-Daten; ab 2027 erste Meldungen. SEPA-Eingänge von US/UAE-Firmen sind für Banken AML-meldepflichtig (§24c KWG / GwG) ab gewissen Schwellen. Risiko nicht unterschätzen: die Aufmerksamkeit der Finanzbehörden für Prop-Firms wächst messbar.

Verwendete Quellen

Gesetzestexte: §15, §22 Nr. 3, §32a, §10d, §35 EStG (gesetze-im-internet.de) · §23, §29 Z 3 EStG 1988 (ris.bka.gv.at) · DBG Art. 16, 18, 23 (admin.ch). BFH-Urteile: X R 8/21 v. 22.02.2023 (Online-Poker als Gewerbe); X R 43/12 v. 16.09.2015; VIII B 113/23 v. 07.06.2024 (Termingeschäfte-Verlustverrechnung verfassungswidrig); VIII R 11/24 v. 28.03.2025. BMF/Verwaltung: BMF "Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026"; ESTV Kreisschreiben 36 (07/2012, gewerbsmäßiger Wertschriftenhandel); WKO Einkommensteuertarife 2026; SVS Beitragsgrundlagen Neue Selbständige. Fachliteratur: Haufe Steuer Office (Littmann/Bitz/Pust EStG §22); KPMG Tax News (DE/AT/CH); EY Steuernachrichten; Finanztip Härteausgleich §46 EStG; CMS Hasche Sigle (Termingeschäfte JStG 2024); LeitnerLeitner (§27a EStG unverbriefte Derivate); kantonale Steuerbücher BE/ZH/TG/SO. Stand der Recherche: Mai 2026.